Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: 01.12.2022

  Die Strandkorbvermietung Matthias Haltermann vermietet Strandkörbe am Südstrand auf der Insel Fehmarn zu den nachfolgenden Bedingungen, mit denen sich der Gast durch Zahlung des Mietpreises einverstanden erklärt.

§1 Mietpreise Strandkorb
Für das aktuelle Jahr entnehmen Sie die Preise bitte unserer Preisliste. Diese befindet sich auf unserer Website öffentlich sowie als Aushang in der Vermietungshütte.

§2 Kurabgabe
Grundvoraussetzung für die Anmietung eines Strandkorbes ist eine gültige Ostseecard bzw. eine gültige Strandkarte für den jeweiligen Zeitraum der Anmietung. Strandkarten sind vor Ort beim Vermieterhäuschen zu bekommen. Bitte legen Sie Ihre Ostseecard bei der Anmietung vor.

§3 Reservierung eines Strandkorbes
Eine rechtzeitige Reservierung/Buchung eines Strandkorbes ist jederzeit möglich. Eine Reservierung bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters, damit diese verbindlich wird. Eine verbindliche Buchung bietet Ihnen folgende Vorteile:

- Garantie für einen freien Strandkorb bei Anreise,

- Eine „freie Platzwahl“ unter den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden freien Strandkörben und

(Aus Platzgründen können jedoch nicht alle Körbe in der ersten Reiche stehen, die ersten Reihen haben durch das versetzte Aufstellen alle einen guten Meerblick!)

Eine Buchung ist grundsätzlich für beiderseits verbindlich, es wird keine Anzahlung erhoben. Buchungen, die nicht bis spätestens 11 Uhr eingelöst werden (Schlüssel abholen), werden in die Tagesvermietung einbezogen. Es entsteht hierdurch kein Anspruch auf den gebuchten Strandkorb für diesen Tag und auch keine Entschädigung.

Die Verlängerung eines gebuchten Strandkorbes wie z.B. eines Wochenkorbes ist grundsätzlich möglich -dies setzt aber eine anschließende freie Verfügbarkeit dieses Korbes voraus! Alternativ wird ein Korb an einem anderen freien Standort angeboten.

§4 Schlüsselübergabe / Bezahlung
Die Schlüsselübergabe Ihres angemieteten Strandkorbes erfolgt zu Beginn der Mietzeit vor Ort in der Strandkorbvermietungs-Hütte. Öffnungszeiten sind an der Hütte bekanntgegeben. Der Mietpreis ist spätestens bei Schlüsselübergabe zu entrichten. Vorabzahlungen sind mit einem Beleg nachzuweisen.

§5 Nutzung
Der Mieter hat bei Übernahme des Strandkorbes diesen auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu melden. Mängel oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sind sofort zu melden. Durch den Mieter verursachte Schäden hat dieser zu ersetzen.

Eine Überlassung an andere, dritte oder die Untervermietung und Bereitstellung nicht vom Mietverhältnis bekannten Personen ist unzulässig. Saisonverträge für Apartmentvermieter schließt die Überlassung an Dritte ein.

Die Strandkörbe sind pfleglich und schonend zu behandeln. Die Körbe dürfen nicht umgesetzt, an andere Standorte verbracht werden, umgeworfen oder für andere Zwecke als deren Nutzung genutzt werden. Jegliches „lautes“ Feiern oder Übernachtungen in den Strandkörben ist nicht gestattet, ebenso das Grillen oder offenes Feuer ist untersagt. Die Strandkorbmieter haben auf Ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen und Ihren eigenen Standkorbbereich sauber zu halten. Müll ect. hat am Strand und im Korb nichts zu suchen und ist bitte zu entsorgen. Raucher erhalten einen Strandaschenbecher auf Nachfrage, solange der Vorrat reicht.

Am Tagesende ist der Strandkorb auf die „Grundposition“ (Oberkorb aufrecht, Markise rein, Korb zur Meerseite gedreht) mit dem Gitter und dem ausgegebenen Schlüssel zu verschließen. Bitte keine Sachen im Korb lassen, da dieser sonst aufgebrochen wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von hinterlassenen Gegenständen.

Bei vertragswidriger Nutzung wird der Strandkorb mit Schlüssel eingezogen, ohne das der Mieter Erstattungsanspruch auf die gezahlte Miete hat.

§6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden die durch Ihn selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen, wenn diese grob fahrlässig handeln oder vorsätzlich entstanden sind. Eine Haftung für die Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben wird nicht übernommen. Der Vermieter haftet nicht für  privates Eigentum des Mieters was dieser im oder am Strandkorb hinterlassen hat.

§7 Beendigung der Tages und Wochen Strandkorbmiete
Die Vermietung des Strandkorbes erfolgt für eine bestimmte Zeit. Am letzten Tag der Mietzeit ist der Schlüssel am Vermieterhäuschen abzugeben bzw. in den vorhandenen Schüsselkasten „Schlitz“ einzuwerfen. Sollte der Schlüssel erst am folgenden Tag abgegeben werden, ist hierfür der Tagesmietpreis fällig. Nach Beendigung des Mietverhältnis ist der Strandkorb in einem mangelfreien Zustand in dem er diesen auch übernommen hat zurück zugeben. Eine Beendigung des Mietverhältnis vor Ende des Mietzeitraumes bedingt keine Erstattung des Mietzins. Eine ordentliche Kündigung ist bei einem Mietverhältnis auf Zeit nicht möglich.

§8 Fristlose außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Aus wichtigem Grund kann der Vermieter den Mietvertag kündigen ohne vorherige Abmahnung oder einer Fristsetzung zur Abhilfe:
- wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt,
- den Strandkorb nicht pfleglich oder unsachgemäß benutzt,
- diesen beschädigt oder an einen anderen Stellplatz verrückt,
- sich  den anderen Strandkorbmietern nicht mit der gebotenen Rücksicht gegenüber verhält,
- anderen Personen den Strandkorb zur Nutzung überlässt, (ausgeschlossen Apartmentvermieter)

Der Vermieter hat das Recht im Falle höherer Gewalt, oder Gründen welche der Vermieter nicht zu vertreten hat und der Strandkorb nicht mehr genutzt werden kann, das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Beispiele hierfür wären Hochwasserwarnungen mit vorbeugenden Maßnahmen des Abtransportes der Strandkörbe, tatsächliches Hochwasser, Sturmfluten, Überschwemmungen, Orkan, etc.

Eine Erstattung der Miete kann in diesem Fall nicht verlangt werden.

§9 Rückzahlung
Eine Rückzahlung einer bereits gezahlten Strandkorbmiete bei verspäteter Urlaubsanreise oder Ausfall aus Krankheitsgründen ist nicht möglich.

§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand: Oldenburg in Holstein

 

 

 
Buchungshotline: 0170 - 1885055, info@fehmarn-strandkorb.de